Abgestimmte Erklärung zur Unterrichtsorganisation am Gotthold-Ephraim-Lessing-Gymnasium im Schuljahr 2012/13
Veröffentlicht am von Schulz Redaktion
Location(s): Gotthold-Ephraim-Lessing-Gymnasium Kamenz, Lessingschule
Themen zu diesem Artikel: Standort-Diskussion
Aufgrund festgestellter gravierender Mängel im Brandschutz droht dem Gotthold-Ephraim-Lessing-Gymnasium Kamenz/ Gebäude Henselstraße die baurechtliche Nutzungsuntersagung. Am 23.5.2012 erfolgten daraufhin zwischen der Schulleitung des Gymnasiums und dem Schulträger Landkreis Bautzen Abstimmungen zur Unterrichtsorganisation im Schuljahr 2012/13.
Unter den gegebenen Umständen der erwarteten Untersagung der Weiternutzung der Obergeschosse des Gebäudes bis zur brandschutztechnischen Ertüchtigung wird eine ausschließliche Nutzung des Untergeschosses von beiden Seiten schulorganisatorisch für nicht sinnvoll gehalten.
Der Schulträger sichert zu, dass das Gebäude auch über die Winterperiode im betriebsfähigen Zustand gehalten wird und die Nutzung der Aula zu besonderen Anlässen wie bisher möglich bleibt. Auch die Sporthalle soll sowohl für das Gymnasium als auch für den Leistungs- und Freizeitsport offen bleiben.
Eine Konzentration des Unterrichtsbetriebes am Standort Macherstraße ist räumlich möglich. Völlig unproblematisch ist der vorhandene Bestand an Fachunterrichtsräumen. Erforderlich ist die Nutzbarmachung ursprünglicher allgemeiner Unterrichts- und Kursräume für den Unterrichtsbetrieb, die teilweise vorübergehend anderweitig genutzt wurden. Hierzu werden sich Schulleitung und Schulträger zeitnah abstimmen.
Seitens des Gymnasiums besteht der unbedingte Wunsch, dass Kreismedienstelle und Kreisergänzungsbibliothek auch unter den Bedingungen der stärkeren Belegung des Standortes im Hause bleiben. Ebenfalls für erforderlich wird der vorläufige Erhalt des Hörsaalgebäudes als Aufenthaltsbereich und Cafeteria gesehen. Beides wird vom Schulträger zugesichert.
Zur Organisation des Schulsportes ist unter den veränderten Bedingungen eine neue Abstimmung mit der Förderschule erforderlich, welche gegebenenfalls von der jetzigen starren Regelung (der Zuweisung eines Spielfeldes zur Förderschule und zweier Spielfelder zum Gymnasium) abweicht.
Hinsichtlich der Folgejahre sind sich Gymnasium und Schulträger einig, dass der Standort Henselstraße unbedingt als Schulgebäude erhalten werden muss. Der Landkreis wird sich gemeinsam mit der Stadt Kamenz zeitnah um Klärung von Fördermöglichkeiten unter Beachtung der vorhandenen Fördermittelbindungen bemühen.
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